Die Casinos Austria AG betreibt die zwölf konzessionierten österreichischen Casinos in Baden, Bregenz, Graz, Innsbruck, Kitzbühel, Kleinwalsertal, Linz, Salzburg, Seefeld, Velden, Wien und Zell am See, die sich über die Jahre als touristische Leitbetriebe mit einem hohen Maß an regionaler Wertschöpfung etabliert haben.
Spielerschutz
Casinos Austria steht für Glücksspiel mit dem größtmöglichen Maß an Spielerschutz. Die Verantwortung beginnt bereits am Entrée der Casinos und umfasst folgende Maßnahmen zur Sicherstellung des Spielerschutzes:
Gemäß den Bestimmungen des § 25 Abs. 1 GSpG (Österreichisches Glücksspielgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und der erteilten Konzessionsbescheide in der jeweils geltenden Fassung können ausschließlich Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, und nur nach ausreichendem Nachweis ihrer Identität durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, der den Anforderungen des § 6 Abs. 2 Ziffer 1 FM-GwG (Finanzmarkt-Geldwäschegesetz in der jeweils geltenden Fassung) zum Spiel zugelassen werden, sofern kein Eintrittsverbot der Spielbanken Direktion vorliegt. Die Daten des Ausweises werden festgehalten und mindestens fünf Jahre aufbewahrt. Bestehen Zweifel an der Identität des Gastes und/oder seiner Besuchsberechtigung, so sind bis zur Klärung des Sachverhaltes der Zutritt zur Spielbank und eine Teilnahme am Spiel nicht möglich.
Aufgrund der Beobachtung von Besuchshäufigkeit, Spielintensität und Höhe der Geldwechselungen können im Einzelfall potenzielle Gefährdungen erkannt werden. In diesen Fällen wird nach den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes über den Schutz der SpielteilnehmerInnen (§ 25 Abs. 3 GSpG) eine Bonitätsauskunft eingeholt.
Falls erforderlich, führen danach besonders geschulte MitarbeiterInnen mit den SpielteilnehmerInnen ein Gespräch, in dem unter anderem auf die Gefahren der Spielteilnahme und auf die eventuelle Gefährdung des Existenzminimums hingewiesen wird. Zugleich werden den SpielteilnehmerInnen Informationen über geeignete Beratungseinrichtungen angeboten. Diese Gespräche führen gemäß den Zielsetzungen der entsprechenden Bestimmungen des Glücksspielgesetzes dazu, dass sich die Häufigkeit der Besuche und die Höhe der Einsätze verringern. Ist dies nicht der Fall, so findet ein weiteres Gespräch statt, in dem der Gast über eine Besuchsbeschränkung oder ein Eintrittsverbot informiert wird.
Darunter verstehen wir die Beurteilung der Besuchshäufigkeit und der Spielintensität. Aufgrund dieser Beurteilung werden Maßnahmen gemäß den Bestimmungen des § 25 Abs. 3 GSpG gesetzt. D. h. die Gäste in den Casinos werden bei gegebenem Anlass auf mögliche Probleme hinsichtlich ihres Spielverhaltens angesprochen und es werden im Bedarfsfall Maßnahmen gesetzt. Der hohe Schulungsstandard der MitarbeiterInnen leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, Auffälligkeiten im Spielverhalten der SpielteilnehmerInnen so gut und so rechtzeitig wie möglich zu erkennen.
Im Einzelfall besteht die Verpflichtung, den SpielteilnehmerInnen den Besuch der Spielbank dauernd oder auf eine bestimmte Zeit zu untersagen oder die Anzahl der Besuche einzuschränken, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine weitere Teilnahme am Spiel nicht ausreichend erfüllt werden.
Auf schriftlichen Antrag kann jeder Gast jederzeit die Einschränkung seiner Besuchsmöglichkeit oder seine vollständige Sperre veranlassen. Bei Antrag auf Wiederzulassung erfolgt neuerlich eine Überprüfung, ob die Besuchsvoraussetzungen gemäß den Bedingungen des Glücksspielgesetzes vorliegen.
Veranlassung einer Sperre oder Besuchsbeschränkung
Wenn Sie eine Sperre oder Besuchsbeschränkung veranlassen möchten, senden Sie bitte das zutreffende, ausgefüllte und unterzeichnete Formular zusammen mit einer Kopie Ihres gültigen, amtlichen Lichtbildausweises (Bsp. Reisepass, Führerschein) an Casinos Austria AG, per Post, Fax oder E-Mail. Oder Sie senden uns Ihre Anfrage online über das Kontaktformular.
Downloads:
Formular Sperre (PDF | 34KB)
Formular Besuchsbeschränkung (PDF | 28KB)
Bitte beachten Sie, dass diese Formulare nur für die Veranlassung einer solchen Maßnahme für die unterzeichnende Person gelten. Selbstverständlich beantworten wir auch gerne Ihre Fragen bezüglich einer Sperre oder Besuchsbeschränkung durch Dritte.
Zertifizierung des Responsible Gaming Management Systems
2014 wurde Casinos Austria als erstes Unternehmen weltweit für sein Responsible Gaming Management System nach den Standards der European Casino Association (ECA) zertifiziert. 2017 konnte dieser Erfolg wiederholt und die Re-Zertifizierung, gültig wiederum für drei Jahre, erreicht werden. In einem Zwischen-Audit im September 2018 wurde der hohe Standard nochmals geprüft und bestätigt. Die Evaluierung der Spielerschutz-Maßnahmen erfolgte durch das Austrian Standards Institute.
Für die Erreichung dieser Zertifzierung wurden acht Teilbereiche intensiv geprüft, darunter insbesondere die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Responsible Gaming, verantwortungsvolle Werbung und Informationen für Casinogäste. Diese internationale Vorbildrolle ist für die Casinos Austria ein weiterer Anreiz, das tief in der Unternehmensphilosophie verwurzelte Prinzip des Glücksspiels mit Verantwortung mit Leben zu füllen und das Instrumentarium des Responsible Gaming & Responsible Advertising weiterzuentwickeln.


